Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn wird selten genutzt. Bei einer Befragung von 5450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam eine entsprechende Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten.
IAB-Infoplattform: Mindestlohn